Burgtor Fahrschule
b196 125er fahren mit dem B-Schein

Klasse B196 in Lübeck

Mit deiner Klasse B Leichtkrafträder bis 125 ccm fahren, ohne zusätzliche Prüfung.

Mindestalter
25
Jahre, mind. 5 Jahre Klasse B

Was darfst du fahren? Mit der Erweiterung B196 fährst du in Lübeck Leichtkrafträder bis 125 ccm und maximal 11 kW (Klasse A1), und das mit deinem bestehenden B-Führerschein, ohne eine zusätzliche praktische oder theoretische Prüfung. Die Schlüsselzahl 196 gilt allerdings nur in Deutschland.

Voraussetzungen Du musst mindestens 25 Jahre alt sein und seit mindestens 5 Jahren im Besitz der Klasse B sein. Eine separate Prüfung ist nicht nötig.

Ablauf Die Schulung umfasst eine festgelegte Ausbildung auf dem Motorrad. Bei B196 sind 10 Fahrstunden à 45 Minuten vorgeschrieben. Reicht das nicht aus, um das Fahrzeug sicher zu beherrschen, kommen weitere Fahrstunden hinzu. Nach Abschluss wird die Schlüsselzahl 196 eingetragen.

Besonderheiten B196 ist die günstige und schnelle Brücke zum Roller- und Leichtkraftrad-Fahren, ideal für den Weg zur Arbeit oder die Freizeit in und um Lübeck. Gerne beraten wir dich, ob B196 reicht oder ob sich gleich der volle A1-Führerschein lohnt.

Voraussetzungen für Klasse B196

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b
Klasse B
Auto bis 3,5 Tonnen
be
Klasse BE
Auto mit großem Anhänger
b96
Klasse B96
Anhängerkurs ohne Prüfung

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